Grundsätzlich kann der Einspruch erst nach dem Bescheid über das Nicht-Bestehen eingelegt werden und jedes Gesundheitsamt entscheidet eigenständig. (Ausnahme: Niedersachsen, hier wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zentral für ganz Niedersachsen entscheidet, wie mit den strittigen Fragen umgegangen wird.) Außerdem muss Dein Einspruch in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Gruppe A Frage 2 – Gruppe B Frage 3 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: E Anfechtbar, wenn die Lösung D gewählt wurde. Argumentation: Wahninhalte werden in Selbstbeurteilungsbögen nicht abgefragt. Nur in Fremdbeurteilungsbögen.
Gruppe A Frage 3 – Gruppe B Frage 25 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: CD Anfechtbar, wenn die Lösung BC oder BD gewählt wurde. Argumentation: Beeinträchtigungsideen können bei Manien auftreten. Laut Antwortmöglichkeit wurde nicht nach typischen Symptomen gefragt, sondern nach einem Symptom das auftreten kann. Bei Manien kann es zu Verfolgungswahn, Misstrauen und dysphorischen Zuständen kommen, was Beeinträchtigungsideen also möglich macht.
Unseren Informationen zufolge haben bisher das Gesundheitsamt München, Freiburg und Würzburg diese Argumentation akzeptiert, während in Niedersachsen, Solingen, Hannover und Bremen der Einspruch nicht angenommen wurde. Wir halten die von den Gesundheitsämtern zur Ablehnung bereitgestellte Argumentation hierzu aber nicht für stichhaltig.
Hier noch eine ausführlichere Argumentation, die Du für Deinen Einspruch verwenden kannst:
Manie kann psychotische Symptome (inkl. Wahn/Verfolgungswahn) aufweisen.
MSD Manual (Profi-Ausgabe) beschreibt ausdrücklich die „manische Psychose“ mit Größen- oder Verfolgungswahn („vom FBI verfolgt zu werden“). Link: https://www.msdmanuals.com/de/profi/psychiatrische-erkrankungen/affektive-störungen/bipolare-störungen
Die Pharmazeutische Zeitung (Fachorgan der deutschen Apothekerschaft) führt bei Manie als häufige Wahnthemen u. a. Beziehungs- und Verfolgungswahn an. Link: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/therapie-von-manie-und-depression-128302/
Klassifikationssysteme sehen bei (hypo)manischen Episoden Spezifizierer „mit psychotischen Merkmalen“ (mood-kongruent oder -inkongruent) vor. Das umfasst inhaltlich auch nicht-euphorische, also z. B. persekutorische/Beziehungs-Ideen (klassisch als „Beeinträchtigungs-/Beziehungswahn“ bezeichnet).
DSM-5-TR: Spezifizierer „mit stimmungs-inkongruenten psychotischen Merkmalen“ für manische Episoden. (Übersichtsdokument der Maryland Psychiatric Society) Link: https://mdpsych.org/wp-content/uploads/2022/08/Gogtay.pdf
ICD-11 (CDDR) bestätigt das Vorhandensein von psychotischen Merkmalen bei Störungen der Stimmung (Manie/BD). (WHO-Publikation; offizielle klinische Beschreibungen) Link: https://www.who.int/publications/i/item/9789240077263
Forschungslage: Psychotische Merkmale sind bei bipolarer Störung—insbesondere in der Manie—häufig; darunter auch mood-inkongruente Inhalte.
Peer-reviewte Studie (International Journal of Bipolar Disorders): Psychotische Merkmale bei BD-I sind häufig; mood-inkongruente Psychosen (z. B. nicht-> euphorische/feindselig-persekutorische Themen) gehen mit höherer Krankheitslast einher. Link (Open Access): https://journalbipolardisorders.springeropen.com/articles/10.1186/s40345-022-00280-6
Fazit: Die zitierten Standardquellen und Studien belegen eindeutig, dass bei Manie Beeinträchtigungs-/Beziehungs- bzw. Verfolgungsideen auftreten können. Die Bewertung der > > Aussage als falsch ist daher fachlich nicht haltbar. Ich bitte um Korrektur der Bewertung und entsprechende Punktanpassung.
Gruppe A Frage 10 – Gruppe B Frage 7 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: E Anfechtbar, durch die rechtlich problematische Formulierung der Frage, bezogen auf das BRECHEN der Schweigepflicht.
Argumentation: Antwort 1. beschreibt kein Brechen der Schweigepflicht, sondern eine Entbindung. Dadurch gibt es keine richtige Aussagenkombination und jede Antwort ist zwangsläufig falsch.
Unseren Informationen zufolge hat bisher das Gesundheitsamt Würzburg entschieden diese Frage zu Gunsten der Prüflinge nicht zu werten.
Hinweis: Wenn eine Frage nicht gewertet wird, dann gilt sie für alle Prüflinge als richtig.
Hier noch eine Quelle dafür, dass zusätzliche richtige Antwortmöglichkeiten ebenso als richtig zu werten sind: VG Freiburg, 19.01.2024: In MC-Prüfungen darf nicht an einer einzig vorgesehenen Musterlösung festgehalten werden, wenn eine alternative Antwort objektiv richtig ist – dann ist sie als richtig zu werten. (Belegt den Grundsatz „Eindeutigkeit/Objektivität vor Form“.) Link: https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4927507/Urteil33647/
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