Grundsätzlich kann der Einspruch erst nach dem Bescheid über das Nicht-Bestehen eingelegt werden und jedes Gesundheitsamt entscheidet eigenständig. (Ausnahme: Niedersachsen, hier wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zentral für ganz Niedersachsen entscheidet, wie mit den strittigen Fragen umgegangen wird.) Außerdem muss Dein Einspruch in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Gruppe A Frage 2 – Gruppe B Frage 3 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: E Anfechtbar, wenn die Lösung D gewählt wurde. Argumentation: Wahninhalte werden in Selbstbeurteilungsbögen nicht abgefragt. Nur in Fremdbeurteilungsbögen.
Gruppe A Frage 3 – Gruppe B Frage 25 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: CD Anfechtbar, wenn die Lösung BC oder BD gewählt wurde. Argumentation: Beeinträchtigungsideen können bei Manien auftreten. Laut Antwortmöglichkeit wurde nicht nach typischen Symptomen gefragt, sondern nach einem Symptom das auftreten kann. Bei Manien kann es zu Verfolgungswahn, Misstrauen und dysphorischen Zuständen kommen, was Beeinträchtigungsideen also möglich macht. Quellen dazu: ICD-10, Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie und viele weitere.
Unseren Informationen zufolge haben bisher das Gesundheitsamt Freiburg und Würzburg diese Argumentation akzeptiert, während Solingen und Bremen einen Einspruch nicht angenommen haben.
Gruppe A Frage 10 – Gruppe B Frage 7 Von den Gesundheitsämtern richtig gewertete Lösung: E Anfechtbar, durch die rechtlich problematische Formulierung der Frage, bezogen auf das BRECHEN der Schweigepflicht.
Argumentation: Antwort 1. beschreibt kein Brechen der Schweigepflicht, sondern eine Entbindung. Dadurch gibt es keine richtige Aussagenkombination und jede Antwort ist zwangsläufig falsch.
Unseren Informationen zufolge hat bisher das Gesundheitsamt Würzburg entschieden diese Frage zu Gunsten der Prüflinge nicht zu werten.
Hinweis: Wenn eine Frage nicht gewertet wird, dann gilt sie für alle Prüflinge als richtig.
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