Insbesondere in der mündlichen Prüfung ist die Frage nach den Verboten eines Heilpraktikers für Psychotherapie sehr beliebt.
Eine Taxifahrt mit den Verboten
Wir schauen uns jetzt die Verbote anhand eines Beispiels der LOCI-Methode an. Falls Dir diese Methode nichts sagt, sei beruhigt, wir nutzen sie im Folgenden, indem wir uns in ein Taxi setzen und die verschiedenen Stellen im Taxi mit den Verboten verknüpfen. Los geht's.
Stelle Dir vor, Dein Beruf wäre Taxifahrer und Du hast gerade eine anstrengende Schicht hinter Dich gebracht.
Du sitzt hinter dem Steuer Deines Taxis und bist müde.
1. Verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel
Du öffnest das Handschuhfach, in dem sich Substanzen befinden, die Dich wieder wach und fit machen sollen.
Die Substanzen im Handschuhfach erinnern Dich an das Arzneimittelgesetz und das Betäubungsmittelgesetz, welches einem Heilpraktiker für Psychotherapie untersagt, verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel zu verschreiben, mischen oder herauszugeben.
2. Keine Geburtshilfe und Behandlung im Wochenbett
Plötzlich steigt eine Schwangere ein, setzt sich auf die Rückbank und bittet Dich, sie schnell ins nächste Krankenhaus zu bringen, weil sie gleich ihr Kind entbindet.
Die Schwangere auf der Rückbank erinnert Dich an das Hebammengesetz und dass laut diesem Gesetz die Geburtshilfe und die Behandlung im Wochenbett den Ärzten und Hebammen vorbehalten ist.
3. Heilmittelwerbegesetz
Du trittst das Gaspedal durch, der Tacho schnellt nach oben. Der Fahrer auf der Nachbarspur gibt ebenfalls Gas, weil er glaubt, Du wolltest mit ihm ein Wettrennen fahren.
Wütend lässt Du die Seitenscheibe runter und schreist den Fahrer an: „Ich will keinen Wettbewerb mit Dir, ich muss eine Schwangere ins Krankenhaus fahren!“
Diese Diskussion um Wettbewerb mit dem Fahrer erinnert Dich an das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. auch an das Heilmittelwerbegesetz, wonach vergleichende Werbung verboten ist, genauso wie irreführende, diffamierende bzw. aggressive Werbung. Auch die Werbung für Fernbehandlung ist verboten!
4. Psychotherapeutengesetz
Die Schwangere erzählt Dir auf dem Weg ins Krankenhaus ihre halbe Lebensgeschichte. Du bist genervt und zeigst mit dem Finger auf die Rückwand des Fahrersitzes. Dort klebt ein Aufkleber mit den Worten „Ich bin kein Psychotherapeut!“
Dieser Aufkleber „Kein Psychotherapeut“ erinnert Dich an das Psychotherapeutengesetz, welches nur den studierten psychologischen Psychotherapeuten bzw. approbierten Ärzten erlaubt, sich „Psychotherapeut“ zu nennen. Wir nennen uns „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
5. Keine Heilversprechen
Du hältst an einer roten Ampel nach der anderen an und rufst nach hinten: Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir es noch rechtzeitig ins Krankenhaus schaffen.
Die rote Ampel und die Tatsache, dass Du der Schwangeren nicht die rechtzeitige bzw. nötige (Heil)behandlung versprechen kannst, erinnert Dich an das Heilmittelwerbegesetz. Und zwar daran, dass wir keine Heilversprechen abgeben dürfen!
6. Keine Gutachten
Die Schwangere wird zunehmend unruhiger und möchte sich gerne etwas bequemer hinlegen. Du hast zwar kein Kissen im Auto, dafür liegt im Fußraum das dicke Strafgesetzbuch. Dieses bietest Du der Schwangeren an, um ihren Kopf darauf abzulegen.
Das Strafgesetzbuch erinnert Dich daran, dass Du nach selbigem keine Gutachten erstellen darfst.
7. Keine Zahnheilkunde
Statt sich auf das dicke Buch zu legen, steckt die Schwangere das Buch ein. Du fragst Dich, warum die Dame Dich so schlecht versteht. Da fällt Dir auf, dass Du noch Dein Gebiss im Getränkehalter abgelegt hast.
Das Gebiss im Getränkehalter erinnert Dich an das Heilpraktikergesetz (HeilprG) nachdem wir keine Zahnheilkunde anbieten dürfen. Diese ist Zahnärzten und Kieferorthopäden vorbehalten.
8. Kein Umherziehen
Auf dem Beifahrersitz erblickst Du einen Umzugskoffer, den Dein letzter Fahrgast dort vergessen hat.
Der Umzugskoffer auf dem Beifahrersitz erinnert Dich daran, dass laut dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) die Heilkunde im Umherziehen verboten ist.
9. Keine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen
Du kommst endlich am Krankenhaus an. Du schaust auf das Taxameter, um der Kundin die Abrechnung zu machen.
Das Taxameter und die Abrechnung erinnern Dich daran, dass wir Heilpraktiker für Psychotherapie laut dem Sozialgesetzbuch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Dies ist ebenso den Ärzten vorbehalten.
10. Keinen Totenschein ausstellen
Die Schwangere ist sicher im Krankenhaus angekommen. Du blickst auf Deine Windschutzscheibe und siehst dort unzählige tote Fliegen. Diese sind leider Deiner rasanten Fahrt zum Opfer gefallen.
Die toten Fliegen auf der Windschutzscheibe erinnern Dich daran, dass wir keine Leichenschau vornehmen und keinen Totenschein ausstellen dürfen.
Wooooow, was für eine verrückte Geschichte, oder? In der Tat! Und genau das liebt unser Gehirn! Je verrückter, desto merk-würdiger ist dies für unser Gehirn!
Wenn Du Dich in Deiner mündlichen Prüfung gedanklich an dieser inneren Landkarte bzw. entlang dieser Geschichte entlang hangelst, hast Du mit Sicherheit die Verbote auf dem Schirm!
Liste aller Verbote für den Heilpraktiker für Psychotherapie
Hier noch einmal die Verbote für den Heilpraktiker für Psychotherapie im Überblick.
- Verbot, verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel zu verschreiben, mischen oder herauszugeben (Betäubungsmittelgesetz)
- Keine Geburtshilfe und Behandlung im Wochenbett (Hebammengesetz)
- Verbot der vergleichenden, irreführenden, diffamierenden oder aggressiven Werbung, Verbot der Werbung für Fernbehandlung (Heilmittelwerbegesetz)
- Verbot, sich „Psychotherapeut“ zu nennen (Psychotherapeutengesetz)
- Keine Heilversprechen (Heilmittelwerbegesetz)
- Keine Gutachten (Strafgesetzbuch)
- Keine Zahnheilkunde (Heilpraktikergesetz)
- Kein Umherziehen (Heilpraktikergesetz)
- Keine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen (Sozialgesetzbuch)
- Keinen Totenschein ausstellen (Bestattungsgesetz)