Gestern, wirklich erst gestern Mittag! war meine mündliche Prüfung in Berlin (Tempelhof) und ich bin jetzt glückliche Heilpraktikerin für Psychotherapie. Vielen lieben Dank für Deine Unterstützung! Zwischendurch war ich wirklich am Zweifeln, ob ich das mit meiner Prüfungsangst schaffen würde.
Prüfling
Es war aber alles sehr human, die Prüferin mehr als wohlwollend. Wir waren zu zweit, mit mir eine sehr nette angehende Tanztherapeutin. Zuerst wurden wir nacheinander zu unserer Motivation befragt. Das wurde freundlich aufgenommen.
Anmerkung
Wenn wir keine groben Schnitzer liefern, (Gefahren!) sind die Prüfer oft wohlwollend.
Dann wurde ich zu Pflichten befragt, zu Do's und Dont's der Tätigkeit als HPP.
Anmerkung
Do's:
Dokumentationspflicht (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre), Sorgfaltspflicht, Aufklärung, Hygiene, Fortbildungspflicht, Haftpflicht, seit 24. Mai 2018 verstärkt auf Datenschutz achten. Absolute Schweigepflicht (aufgehoben im Strafverfahren) sollte selbstverständlich sein. Schutz des Klienten vor Gefahren (Suizid, organische Ursachen ausschließen, Substanzen als Ursachen ausschließen, Psychosen ausschließen, Fremdgefährdung, Fehlbehandlung)
Dont's:
Er darf keine Geburtshilfe leisten. (Im Wochenbett hat der Arzt/die Hebamme in erster Linie zu behandeln) Keinen Totenschein ausstellen, keine psychiatrischen Gutachten für Gerichtsverfahren erstellen.Keine Gemeinschaftspraxis mit Ärzten führen.Keine Medikamente verschreiben. (Schon gar keine Betäubungsmittel)Keine Empfehlung der Dosierung von Medikamenten aussprechen.Zahnheilkunde betreiben.Der HPP darf keine vergleichende oder anpreisende Werbung machen und darf keine Behandlungen anbieten, die sein Wissen übersteigen.Er darf keine Heilversprechen abgeben und keine Fernbehandlungen bewerben.
Angststörungen werden unter F40 und F41 klassifiziert. Eingeteilt wird nach kontextgebundenen Angststörungen: Agoraphobie (Angst vor Menschenmengen, öffentlichen Plätzen, Reisen in weite Ferne, Reisen allein), Soziale Phobien (Essen, Sprechen in der Öffentlichkeit/vor dem anderen Geschlecht/in kleiner Gruppe) und spezifische Phobien (Klaustrophobie/enge Räume, Aviophobie/Fliegen, Akrophobie/Höhe, Agoraphobie/Spinnen, ...)
Kontextunabhängige Angststörungen sind Panikstörung, generalisierte Angststörung und Angst und depressive Störung gemischt.
)
25.05.2022 09:59
| Cornelia
Hauptsächlich in F4 gelistet in Agoraphobie, soz.Phobie, spez. Phobien, Panikstörung- mittel o.schwer, gen. Angstst., Anpassungsst. mit Angst; aber auch in F0 unter org. Angstst. , F6 ängstlich, vemeidende PS, in F93 unter emotionalen St. im Kindesalter: F93.0 mit Trennungsangst, )3.1 phobische St., 93.2 soz. Ängstl.keit möglich
)
Prüfer
Dann Soziale Phobie, was gibt es noch für Phobien?
Anmerkung
Soziale Phobie ist die Angst im Mittelpunkt zu stehen, zeigt sich durch Erröten, Harndrang, Übelkeit und Erbrechen, Vermeidungsverhalten typisch, oft niedriger Selbstwert, weitere Phobie: Agoraphobie: Angst vor freien Plätzen, Menschenmengen, Reisen,... hauptsächlich Frauen betroffen, häufigste Phobie, kann zu Panikattacken führen
Was mache ich mit einer Patientin, die mit Panikstörung zu mir kommt?
Prüfling
.... Abklärung einer Herzerkrankung durch einen Facharzt.
Anmerkung
Außerdem: Suizid und Substanzerkrankungen abklären andere Angststörungen differentialdiagnostisch ausschließen, schwerere Störungen (Depression, Schizophrenie, PTBS,...) ausschließen - dann - bei geeigneter Therapiemethode - selbst therapieren oder zum Verhaltenstherapeuten weiterleiten
ich erzählte die Stadien nach Pöldinger, welche Fragen stelle ich genau, das kam alles nach und nach von mir nach einigem Nachhaken der Prüferin und der Beisitzerin.
Anmerkung
Wenn das Wort Gefahr fällt müsst ihr immer hellhörig werden, weil da geht's um Lebensgefahr und das kann ich euch die Prüfung kosten. Also Gefahr natürlich: Suizidalität, plötzlicher Herztod und auch Erkrankungen der Speiseröhre, die sehr gefährlich werden können.
Ob ich mir meine Fehler im Schriftlichen angeschaut hätte, das hatte ich ausführlich, noch ein kurzer Smalltalk dazu.
Anmerkung
Meist liegen den Prüfern Eure falsch beantworteten Fragen zwar nicht vor, es hat trotzdem Sinn, dass Ihr Euch mit den Fehlern in der schriftlichen Prüfung auseinandersetzt, weil Ihr da ja Euch Dinge womöglich falsch gemerkt habt. Außerdem seht Ihr an dieser Frage, dass die Prüfer auch ohne diese Information Euch dazu Fragen stelle nkönnen.
Meine Kollegin wurde dann zu Psychosen befragt und dem genauen Ablauf im Falle einer akuten
Suizidgefahr, Sozialpsychiatrischer Dienst, Einzelheiten der Unterbringung nach PsychKG und die Möglichkeit des Patienten, gegen die Unterbringung Widerspruch einzulegen bei der nächst höheren Instanz (hätte ich alles so nicht gewusst,) ---was steht noch im PsychKG, da gab es letztes Jahr Änderungen, gut, dass sie mich das nicht gefragt hat... Berliner Krisendienst, was machen die genau, die schicken auch jemanden, ggf. auch einen Arzt...
Anmerkung
Psychosen: Krankheitsbilder mit psychotischen Symptomen, also organisch- und substanzbedingt, sowie Schizophrenie, Depression, Manie, schizoaffektive Störung, bipolare Störung. Einweisung nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung und wenn es gegen den Willen des Patienten ist und nicht mit weniger einschneidenden Mitteln verhindert werden kann. Richter entscheidet, sowohl Arzt als auch Richter müssen Patienten persönlich befragt haben. Bei vorläufiger Unterbringung ohne richterlichen Beschluss müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden alle Punkte nachgeholt werden, sonst wird der Patient wieder entlassen.
Wir wurden kurz rausgeschickt und dann wurde uns verkündet, dass wir bestanden hätten und dass alles richtig war, was wir gesagt haben etc. Die Beisitzerin (HPP) meinte dann im 4 Augen Gespräch noch zu mir, dass es besser wäre, wenn ich mich mal trauen würde, flüssiger zu reden, das Nachfragen würde manche Prüferin nerven. Ich bedankte mich für das Feedback, war aber selbst mit dem Verlauf und meinen Antworten (im Vergleich zu dem Prüfungstraining mit Dir) eigentlich ganz zufrieden, hatte wohl aber auch Glück, auf eine sehr geduldige Amtsärztin zu treffen. Und bin total glücklich und erleichtert! Die Prüferin sagte noch, es sei auch nicht schlimm. Dinge nicht zu wissen, eher entscheidend, wie man mit diesem Nichtwissen umgehe.
Anmerkung
Ja, wir sollten auf jeden Fall selbst ein System haben, mit dem wir alles wichtige zu einer Frage strukturiert abklappern können, ohne auf Nachfragen der Prüfer angewiesen zu sein.
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