Warum wollen Sie Heilpraktiker für Psychotherapie werden und was wollen Sie nach der bestandenen Prüfung machen?
Anmerkung
Diese Einstiegsfrage ist üblich, sei gut darauf vorbereitet und mach Dir Gedanken wie du später arbeiten möchtest, worauf Du dich spezialisieren willst, wer ist deine Zielgruppe und mit welchen Methoden arbeitest Du?
Der Heilpraktiker hat die Pflichten zur Aufklärung des Patienten, der Dokumentation, der Aufbewahrung, der Fortbildung, zur Sicherungsaufklärung und zur Schweigepflicht.
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31.01.2019 17:35
| Claudia
Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht
Dokumentationspflicht
Weiterbildung/Supervision
Aufbewahrungspflicht
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Prüfer
Erläutern Sie das Betreuungsrecht - Wer bekommt wann unter welchen Bedingungen einen Betreuer?
Anmerkung
Das Betreuungsgesetzt ist bundesweit einheitlich geregelt und im BGB verankert. Es hat das alte Entmündigungsgesetz abgelöst. In den Genuss einer Betreuung kann jeder Volljährige kommen, der aufgrund einer Schwerbehinderung, Krankheit oder Störung im körperlich, seelischen, geistigen, psychischen Bereich nicht in der Lage ist, gewisse Belange selbständig zu seinem Vorteil zu regeln und er diese Hilfe nicht anderweitig (durch Angehörige, durch, Vollmachten, durch Haushaltshilfen, Rechtsbeistand) leichter und billiger erhalten könnte. Jedermann darf eine Betreuung anregen, den Antrag stellen darf nur der zu Betreuende selbst. Von Amt wegen darf eine Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden angeordnet werden, wenn der Betroffene die Fähigkeit, einen freien Willen zu bilden abhanden gekommen ist, bzw. er nicht in der Lage ist, die Vorteile einer Betreuung zu erkennen. Dann vertritt ein Verfahrenspfleger die Rechte des zu Betreuenden. Ein Facharzt überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung gegeben sind und stellt fest, in welchen Bereichen der zu Betreuende die Hilfe eines Betreuers braucht (Wohnort, Post, Rechtsgeschäfte, Vermögen, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung ...). Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob eine Betreuung eingerichtet wird, für welche Bereiche und welcher Betreuer welche Bereiche übernimmt und ob ein Einwilligungsvorbehalt nötig ist. Das Verfahren dauert ca 6 Wochen.
Die Kommentare sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
22.01.2019 14:22
| Barbara
Im Betreuungsgesetz wird geregelt in welcher Form ein volljähriger Mensch, der seine Angelegenheiten in gesundheitlicher, pflegerischer oder auch finanzieller Hinsicht nicht mehr allein regeln kann, Unterstützung dabei erhalten kann. Diese kann entweder in Form einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung, der gerichtlichen Bestellung eines oder mehrere Betreuer geschehen. Oder auch in Form einer Kombination der genannten Anteile.
Sollte ein volljähriger Erwachsener durch eine psychsiche, emotionale Störung oder Krankheit der Hilfe bedürfen, kann ein Betreuer bestellt werden.
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Prüfer
Welche Personen sind besonders suizidgefährdet? Bei welchen Personen hat die Suizidalität in den letzten Jahren zugenommen?
Anmerkung
In erster Linie natürlich psychisch Kranke (Depression, Suchtkranke, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, Ess-Störungen, PTBS,...)
Außerdem bei chronischen und unheilbaren Krankheiten, besonders wenn viele Schmerzen im Spiel sind
Menschen in Krisensituationen, helfenden Berufen, bei langer Arbeits- oder Sinnlosigkeit sind auch stärker suizidgefährdet
Einsame und ältere Menschen
Hormonelle Veränderungen bzw. Menschen in Entwicklungsphasen (Pubertät, Klimakterium,...)
Erhöhte Gefahr außerdem bei eigenem Suizidversuch in der Vorgeschichte oder Suizide im Umfeld/Familie
Die Suizidalität hat in den letzten Jahren bei älteren Personen stark zugenommen.
Zählen Sie auf, was alles zu den Angststörungen gehört und erklären Sie die einzelnen Störungen kurz.
Anmerkung
Zu den Angststörungen kann man sagen dass sie in die F4 Kategorie gehören und von uns HPP's behandelt werden dürfen und auch behandelt werden. Es gibt eigentlich drei große Kategorien bei den Angststörungen. Zum einen die Phobien, die isolierten Ängste. Dazu gehören die Angst vor Spinnen, die Angst vor Schlangen, vor engen Räumen, dem Aufzug fahren oder vor weiten Plätzen (das ist dann die Agoraphobie als Sonderform)aber auch die soziale Phobie und weitere isolierte Ängste. Dann gibt es die Panikstörung. Das sind Panikattacken die bis zu 30 Minuten andauern und in denen stark vegetative Symptome vorherrschen mit schwitzen Herzrasen und vor allem auch Todesängsten. Diese Panikattacken treten eigentlich willkürlich auf aber werden von den Patienten als zugeordnet dem Ort oder dem Geschehnis betrachtet. So kämpft man da auch mit der Angst vor der Angst, also die Angst vor dem Panikattacken. Und das dritte ist die generalisierte Angststörung, dabei haben die Patienten Angst, dass irgendwas schlimmes passiert eine generelle Angst dass die Menschen die einem was bedeuten etwas zustoßen könnte und die immer unterschwellig vorhanden ist.
Kann bei einer Anpassungsstörung auch eine Psychose auftreten?
Anmerkung
Nein, die Anpassungsstörung wird nur diagnostiziert, wenn die Symptome nicht ausreichen, um eine andere Krankheit mit Sicherheit diagnostizieren zu können und die Symptome mit einem auslösenden Ereignis zusammenhängen.
Psychosen finden wir bei den Krankheitsbildern der F0-F3 (organische Erkrankungen, Schizophrene Erkrankungen, schwere affektive Erkrankungen). Psychosen müssen immer von einem Facharzt behandelt werden.
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