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Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

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Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
März 2014 |  Id: 670

Welche der folgenden Aussagen zur zwangsweisen Unterbringung psychisch Kranker treffen zu?

  1. Zur Unterbringung psychisch Kranker anerkannte Einrichtungen sind Kliniken für Psychiatrie
  2. Die Unterbringung eines psychisch Kranken kann nur von nahen Angehörigen beantragt werden
  3. Eine Unterbringung ist bei akuter Selbstgefährdung möglich
  4. Eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsrechtes kann auch bei medikamentenabhängigen Personen erfolgen
  5. Eine mehrwöchige Unterbringung setzt einen Gerichtsbeschluss voraus

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