“Sich vorstellen”
Bereite Dich gut auf diese Frage vor.
Wichtig ist Dein Auftreten, Deine praktischen Erfahrungen in Beratungen/Therapie, Praktikas, Ausbildungen/Fortbildungen etc.
Als Vorgeschichte ist alles relevant, das auf Erfahrung mit psychisch Kranken hinweist und Dein “Warum”.
Erwähne, dass Du eine Praxis eröffnen möchtest und welches Verfahren Du einsetzen bzw. mit welcher Zielgruppe Du arbeiten willst.
Zur Vorstellung gehört auch die mögliche Zielgruppe zu kennen. Wenn Du bestimmte Krankheitsbilder behandeln willst, bedenke, dass Dein Therapieverfahren dafür auch indiziert sein muss und Du die nötige Erfahrung hast, sowie das krankheitsspezifische Vorgehen kennst.
Das Heilpraktikergesetz (inkl. Durchführungsverordnung = DVO) ist die rechtliche Grundlage zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Es definiert heilkundliche Tätigkeiten, regelt Voraussetzungen für die Erlangung der Heilerlaubnis und Einschränkungen in der Ausübung (z.B. Ausschluss von Zahnheilkunde und Verbot des Umherziehens).
In der Prüfung empfiehlt es sich die Paragraphen 1 - 6 des HeilprG sinngemäß auswendig zu können.
Die Voraussetzungen werden in der Durchführungsverordnung (DVO), insbesondere in § 2 geregelt.
§ 2 Auszug
Die Erlaubnis wird nicht erteilt
• wenn das 25. Lebensjahr des Antragstellers noch nicht vollendet ist
• wenn nicht mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
• wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen;
(Anmerkung: ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden.)
• wenn dem Antragsteller in Folge eines körperlichen Leidens oder eines wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt;
(Anmerkung: eine ärztliche Untersuchung kann zur Voraussetzung für die Prüfung gemacht werden)
• wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
§1
Abs.1 “Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.”
Abs 2 “Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.”
Abs.3 “Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".”
§3
“Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.”
“Eine Frau kommt mit ihrem Mann in ihre Praxis (zur Familie gehört eine 12-jährige Tochter, die nicht mit im Raum ist). Der Mann war bis vor 4 Wochen wegen einer Depression (?) in stationärer Behandlung.
Nun kommen sie aus aktuellem Anlass, weil der Mann im Zimmer der Tochter aufgefunden wurde. Er kann sich nicht erinnern, wie er da hingekommen ist… (Kann sein, dass es hieß, er war duschen und befand sich dann im Zimmer der Tochter. Das mit der Dusche ist mir abends noch eingefallen, weiß aber nicht mehr, ob das stimmt...)”
Wie gehen Sie vor?
Prüfling
Es ging bei dem Fall um akute Kindeswohlgefährdung und wie mein weiteres Vorgehen wäre - Jugendamt informieren. In Halle gibt es eine akut-E Mail-Adresse, die alle 30min abgerufen wird. Eltern über Verdachts-Meldung beim Jugendamt informieren. Zusätzlich Ampelbogen für die Praxis. Achtung: Kindeswohl geht vor Schweigepflicht! (SOSP Abfrage, Amnesie-Abfrage)
=> Die Therapeutin reitet sehr auf der Kindeswohl-Thematik herum, will genau wissen, was Prüfling macht, wen er anruft, ob er das dem Patienten mitteilt…
Anmerkung
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Ein Patient bricht in Ihrem Wartezimmer zusammen. Wie verhalten Sie sich?
Prüfling
Notdienst rufen, Atmung, Puls prüfen (atmet nicht), Herz-Druckmassage, (Mund zu Nase Beatmung muss wegen Corona nicht sein, Ausnahme Kinder - das habe ich im Internet gelesen, keine Ahnung, ob das so stimmt, habe ich in der Prüfung nicht erwähnt)
Anmerkung
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