Zuerst Vorstellung, Werdegang und Zukunftsplanung als HPP
Anmerkung
Bereite Dich gut auf diese Frage vor.
Wichtig ist Dein Auftreten, Deine praktischen Erfahrungen in Beratungen/Therapie, Praktikas, Ausbildungen/Fortbildungen etc.
Als Vorgeschichte ist alles relevant, das auf Erfahrung mit psychisch Kranken hinweist und Dein “Warum”.
Erwähne, dass Du eine Praxis eröffnen möchtest und welches Verfahren Du einsetzen bzw. mit welcher Zielgruppe Du arbeiten willst.
Eine Unterbringung gegen den eigenen Willen kann grundsätzlich auf Basis der folgenden Gesetze erfolgen:
BGB: lt. Betreuungsgesetz, Wenn akute Eigengefährdung vorliegt
PsychKG: Bei Eigen- oder Fremdgefährdung
StGB: nach Straftaten aufgrund von psych. Störungen
Hier gefragt ist die zivilrechtliche Unterbringung aufgrund eines richterlichen Beschlusses (im Rahmen einer Betreuung). Dies ist die häufigste Unterbringungsform.
Betreuung
Laut Betreuungsgesetz kann sich die Betreuung auf verschiedene Bereiche erstrecken:
Gesundheitsfürsorge
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung / Wohnen
Vertretung vor Ämtern / Behörden / bei Mietangelegenheiten
Entgegennahme / Öffnen der Post
Telekommunikation einschließlich elektronische Kommunikation Bzw. Geltendmachung von Rechten
Zuständigkeit und Ablauf:
entscheidet das Amtsgericht
dazu benötigt es ein Ärztliches Gutachten
und die Anhörung des Betroffenen
Es kann ein Verfahrenspfleger dazu gezogen werden
Einwilligungsvorbehalt: Geschäfte bleiben bis zur Einwilligung des Betreuers unwirksam
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine rechtliche Regelung, die im Betreuungsrecht Anwendung findet. Hierbei ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute für bestimmte Willenserklärungen die Einwilligung des Betreuers benötigt. Dies geschieht, wenn eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten besteht.
Ziel: Schutz und Hilfen für beeinträchtigte Menschen.
Dauer: meist 1 Jahr, bis die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (maximal alle 7 Jahre wird überprüft)
Voraussetzungen:
Volljährigkeit
Verhältnismäßigkeit
Wenn Angelegenheiten selbst nicht geregelt werden können.
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