Betreuungsgesetz. Welche Bereiche unter welchen Voraussetzungen.
(Eigentlich eine einfache Frage.)
Prüfling
Bei den Voraussetzungen gab es Unstimmigkeiten. Ich bin selbst Betreuerin eines Menschen mit geistiger Behinderung. Der Beschluss wurde ohne Gutachten beschlossen. Das sagte ich dann auch und in dem Moment wurde mir klar, dass keiner der beiden meinen Lebenslauf vorliegen hatte. Dort stand das nämlich drin.
Anmerkung
Voraussetzung für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist, dass eine Krankheit oder Behinderung den volljährigen Betroffenen daran hindert, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Darüber hinaus wird geprüft, ob es eine Bevollmächtigung für die notwendigen Aufgabenbereiche gibt und ob die Hilfe nicht durch andere Hilfen erfolgen kann. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung regelt der § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Laut Betreuungsgesetz kann sich die Betreuung auf verschiedene Bereiche erstrecken:
Gesundheitsfürsorge
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung / Wohnen
Vertretung vor Ämtern / Behörden / bei Mietangelegenheiten
Entgegennahme / Öffnen der Post
Telekommunikation einschließlich elektronische Kommunikation Bzw. Geltendmachung von Rechten
(Sie sagte nur:) Sie sind selbst Betreuerin, dann sind Sie ja Profi. Sie meinte eigentlich mit Gutachten, auch bei Verlängerung des bestehenden Beschlusses.
(Da sieht man mal, wie Praxis und Theorie auseinandergehen.)
Sie fragte mich noch nach dem Psych KG.
Nach dem Ablauf und wer in Berlin dafür zuständig ist.
Prüfling
NUR DER SPD! Nicht der diensthabende Arzt oder die Polizei. In Vertretung natürlich der Berliner Krisendienst.
(Das wars zu den Gesetzen, soweit zufrieden, keine Rückfragen.)
Anmerkung
Das PsychKG regelt die zwangsweise Unterbringung von psych. Kranken bei Eigen- und Fremdgefährdung gegen ihren Willen. Da es ein Ländergesetz ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen dafür.
Ablauf zwangsweise Unterbringung (abhängig vom Bundesland, bitte selbst z.B. beim Gesundheitsamt vor Ort informieren bzw. Das jeweilige PsychKG im Internet einsehen):
Individuelle Einschätzung der Situation
(sind Unterbringungsvoraussetzungen gegeben? -》z.B. akute Suizidalität - und lässt sich nicht von freiwilliger Selbsteinweisung überzeugen)
Informieren der entsprechenden Behörde (Insbesondere wenn eine erhebliche Gefahr von dem Betroffenen ausgeht, also Gefahr in Verzug ist, kommt es immer wieder vor, dass je nach Zuständigkeitsregelung die örtliche Ordnungsbehörde wie SPD = Sozialpsychiatrischer Dienst, das Gesundheitsamt oder die Polizei ohne richterlichen Beschluss eine Einweisung vornimmt = Eilverfahren)
In Gewahrsamnahme und vorübergehende Unterbringung in der psychiatrischen Abteilung des nächstgelegenen Krankenhauses bis max 0.00 Uhr des Folgetages
Bis dahin Einholung ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der weiteren Behandlung / Überprüfung ob Unterbringungsvoraussetzungen weiter gegeben sind
Auf Antrag (unverzüglich zu stellen, spätestens bis 10 Uhr des auf den Beginn des Festhaltens folgenden Tages) wird weitere Unterbringung vom zuständigen Amtsgericht angeordnet (max. 6 Wochen) - in diesem Zusammenhang erfolgt persönliche Anhörung durch einen Richter
Weitere Informationen:
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/unterbringungsverfahren/
"Eine Tochter kommt wegen ihrer 60 jährigen Mutter. Diese öffnet die Tür nicht und beschimpft die Tochter, beschuldigt sie, ihr Vermögen zu stehlen. Die Tochter fragt um Hilfe."
Prüfling
Ich habe eine beginnende Demenz mit psychotischen Symptomen oder eine beginnende Schizophrenie vermutet
Anmerkung
Die Vermutung der beginnenden Demenz kann aufgrund des Alters der Mutter (60 Jahre wäre eine Demenz mit frühem Beginn) und der Symptomatik angestellt werden (Misstrauen, Falsche Behauptungen aufgrund von Erinnerungslücken, evtl. hat sie vergessen, dass sie selbst das Geld abgehoben hat).
Auch eine psychotische Symptomatik kann nicht ausgeschlossen werden, da auch Wahnvorstellungen dieses Verhalten erklären könnten. Jedoch wäre eine Schizophrenie typischerweise schon eher ausgebrochen (Erkrankung meist in den 20 - 30ern) und Psychosen sind untypisch für eine beginnende Demenz. Hier fehlen jedoch weitere Angaben zu Vorerkrankungen und es bedürfte einer ausführlichen Anamnese, sodass beide Erkrankungsbilder abgeklärt werden müssten. Auch ein Delir, eine schwere Depression mit psychotischen Symptomen oder hirnorganische Erkrankungen (z.B. Tumor) könnten diese Symptome auslösen und sollten erwähnt werden.
Gegenteil (Evtl. gab es eine Manische Phase in der Vergangenheit...)
zusätzlich Merkhilfen für PPB und Anamnese
Symptome finden, in Fachbegriffe übersetzen
Differentialdiagnose =》 breit denken (vor allem die Nachbarn in den F-Kategorien ausschließen)
Verdachtsdiagnose stellen
Therapie
Weitere Tipps:
Habe eine Struktur im Kopf und gehe diese durch. Du kannst auch die Prüfer fragen, ob Du z.B. genaue
Fragen nach dem PPB durchgehen solltest. Wenn Dir für den Fall noch etwas fehlt, erfrage es bei den
Prüfern und warum Du fragst - z.B. bei Verdacht auf Depression, die jeweiligen Elementarfunktionen abfragen.
Bei Fallbeispielen bereite Dich vor, übe Rollenspiele mit Lernpartnern, wechsle zwischendrin in die Metaebene und denke laut nach. Erzähle es Dir beim Üben selbst immer wieder laut.
Wenn Du an eine Störung denkst und sie aussprichst, dann fragen die Prüfer gerne hier weiter nach.
Kennst Du bereits alle Feinheiten des Prüfungstrainers? Wie holst Du das Meiste für Dich aus diesem
Tool heraus? Was kannst Du tun, um noch effektiver und tiefgründiger zu lernen?
Was wünschst Du Dir von unserem Online-Prüfungstrainer? Fehlt Dir etwas? Schreib uns Deine Idee. Wir geben unser Bestes, um Deine Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen.
Möchtest Du mit Deinem Prüfungsprotokoll auch andere Prüflinge unterstützen? Dann reiche hier Dein Prüfungsprotokoll später ein. Bitte frage auch Deine Freunde und Bekannten.