Erwähne, dass Du eine Praxis eröffnen willst, dass Du therapeutisch aktiv werden willst und welches Verfahren Du einsetzen willst. Als Vorgeschichte ist alles relevant, dass auf Erfahrung mit psychisch Kranken hinweist.
Eine müde aussehende Frau kommt zu Ihnen. Sie bittet um Hilfe wegen ihrer Mutter. Diese wohnt im gleichen Haus und ist sehr vergesslich geworden. In den letzten Tagen ist die Dame mehrmals abhanden gekommen, einmal ist sie sogar nachts im Nachthemd auf die Straße gelaufen und wurde jeweils von Nachbarn oder der Polizei nach Hause gebracht. Zum Glück kennt die Frau noch ihre eigene Adresse. Nur findet sie den Heimweg nicht mehr. Allerdings weigert sie sich, einen Arzt aufzusuchen.
Prüfling
Unmittelbare Gefahr, Betreuung beantragen, damit sie den Arzt auch gegen ihren Willen aufsucht. Genauer Ablauf (Gutachten, Anhörung, Verfahrenspfleger, wer wird Betreuer)
Aufzählung von Demenzformen und möglichen Ursachen (Erkrankungen, Verletzungen, Medikamente)
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10.01.2019 20:23
| Ingrid
Die Dame kann gegen ihren Willen bis zu 24 Stunden im Krankenhaus festgehalten werden. In dieser Zeit muss ein Vertreter vom Betreuungsgericht entscheiden, ob eine weitere Behandlung im Krankenhaus, eine Verlegung in eine gerontopsychiatrische Klinik oder in ein Heim notwendig sind, oder ob die Frau in die Hände ihrer Tochter entlassen werden kann/muss. Die Klinik kann auch eine Betreuung anregen.
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15.01.2019 13:19
| I.
Hier handelt es sich um akute Selbstgefährdung. Das Krankenhaus darf die Dame zu ihrem eigenen Schutz nicht mehr nach Hause lassen. Hier handelt es sich also umgangssprachlich um eine "Zwangseinweisung". Das heißt, der Dame wird Zwang angetan, ihr wird die Aufenthaltsselbstbestimmung aberkannt. Das Krankenhaus muss deshalb die Damen binnen 24 Stunden einem Arzt zuführen, der die Patientin behandelt - sei es, indem er sie von dem Nutzen eines Krankenhausaufenthaltes zu überzeugen versucht, sei es, dass er sie von dem Nutzen einer medikamentösen Behandlung zu überzeugen versucht. Nach 48 Stunden muss das Krankenhaus die Dame einem zuständigen Richter vorführen, der entscheiden muss, ob die Dame wieder entlassen werden darf/muss, oder ob sie weiter im Krankenhaus bleiben darf, um dort behandelt zu werden. Gegen den Willen der Dame darf das Krankenhaus übrigens keine Medikamente geben. Das ginge nur, wenn der Betreuer und das Betreuungsgericht dem zustimmen würden.
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12.04.2019 10:25
| Heike
Es müsste zunächst abgekärt werden wie stark Sie Zuizidgefähdet ist, Liegt keine Selbstgefährung vor kann Sie bleiben. Liegt eine vor wird die ältere Dame ,die nun einen Betreuer hat,und bereits im Krankenhaus ist, in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt. Da der Betreuer auf jedenfall den Bereich Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung hat, wäre es eine Zwangseinweisung die er veranlassen kann es muss aber trotzdem Innerhalb 24 Stunden Psychiatrisches Gutachten dem Betreuungsgericht vorlegen, diese entscheiden dann die längere Zwangseinweisung.
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Prüfer
Die Tochter der Dame kommt nun zu Ihnen, weil sie erschöpft ist und unter ihrer Entscheidung (Mutter in ein Pflegeheim zu geben) leidet. Was könnte sie haben?
Prüfling
Anpassungsstörung, genaue Diagnostik und Beschreibung möglicher Symptome/Ausprägungen und Länge
Anmerkung
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12.04.2019 10:39
| Heike
Frage: Wie lange ist Sie schon erschöpft?......Schlaf..........Freude......Interesse............
e.v.t. Organisch abklären.......
e.v.t.depressive Anpassungstörung................Perönlichkeitsstörung wenn Probleme schon im früheren Erwachsenen Alter........abhängige........ängstlich vermeidende.........
da die Mutter ja wahrscheinlich schon länger krank ist und es erst eskalieren musste ....Sie läuft weg..............
Warum nicht schon früher gehandelt wurde.........
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Prüfer
Wie kriege ich denn die Krankenkasse dazu, länger als sechs Monate zu zahlen, wenn die Anpassungsstörung eine depressive Ausrichtung hat und bis zu zwei Jahren dauert?
Prüfling
Depression/affektive Störung diagnostizieren
Anmerkung
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Was tun Sie, wenn Ihre Patientin suizidgefährdet ist?
Prüfling
Phasen (Pöldinger)
Ringel Präsuizidales Syndrom, Beschreibung, Handeln (Krisenintervention und Psych KG)
Antisuizidvertrag, Formulierung
Tipp der Ärztin: Am besten von Woche zu Woche (nicht gleich für ganze Therapie) verlängern, bei latenter Suizidalität mehrere Termine pro Woche vereinbaren
Patientin und Familie auf Handlungsoptionen bei akuter Suizidalität vorbereiten mit Notfall-Telefonnummern von Psychosozialem Dienst, Krankenhaus/-wagen, Polizei
Anmerkung
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