Fallbeispiel: Einer Ihrer Patienten (34 Jahre), den Sie seit einem halben Jahr wegen einer Depression behandeln, kommt in die Praxis, er wirkt gelöst bis heiter. Was denken Sie zuerst?
Dazu ging es dann richtig ins Detail: Suizidalität und Krisenintervention wurden sehr genau abgefragt. Was ist bei akuter Suizidalität unbedingt zu tun?
Anmerkung
Suizidalität genau explorieren, wenn akute Suizidgefahr besteht muss die Unterbringung angeregt werden. Wichtig ist hier niedrigschwellig zu arbeiten, erst die freiwillige Einweisung vorschlagen. Weigert der Patient sich, sollte er nicht mehr allein gelassen werden und die Unterbringung angeregt werden. Bedeutet die Polizei anrufen, die ihn mitnehmen können und die weiteren rechtlichen Schritte der Unterbringung veranlassen (Entscheid durch einen Richter, vorführen beim Amtsarzt etc.)
Die Kommentare sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
14.01.2019 11:59
| Grazyna
Genaue Fragen stellen bezüglich Suizidalität: ob sie sich Gedanken gemacht hat sich etwas anzutun, wenn ja, wie schauen die aus? Konkrete Vorstellung wie es ablaufen könnte, ggf.schon was vorbereitet (Medikamente gehortet, Abschiedsbrief). Ein Antisuizidvertrag abschließen, glaubhaft versichern lassen das sie sich bis zum nächsten Termin nichts antut.
)
11.03.2019 15:47
| Margit
Durch Fragen prüfen, welche Maßnahmen der Patent eingeleitet hat, z.B. Abschiedsbrief verfasst, wertvolle Gegenstände verschenkt, sich von bestimmten Personen verabschiedet.
Den Patienten nicht mehr alleine lassen. Ihm nahe legen, sich in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen lassen. Bei Zustimmung die Polizei rufen zum Transport in das psychiatrische Krankenhaus.
)
Prüfer
Was tun Sie, wenn der Patient Ihnen nicht glaubhaft versichern kann, dass er keinen Selbstmord plant?
Anmerkung
Freiwillige Selbsteinweisung vorschlagen, bei Ablehnung Zwangseinweisung veranlassen:
Polizei/Feuerwehr/Sozialpsychiatrischen Dienst/Notruf/Ordnungsamt (je nach Bundesland) kontaktieren, Patien nicht alleine lassen
Die Unterbringung ist in den Ländergesetzen geregelt. (PsychKG,...)
Wenn Eigen-, Fremdgefährdung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist, die nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen verhindert werden kann und der Patient nicht untergebracht werden will, dann kann eine Zwangseinweisung durchgeführt werden. Nur mit entsprechendem Attest eines Psychiaters und nur der Richter kann die Zwangseinweisung anordnen. Beide müssen den Patienten direkt gesehen haben. Bei akuter Gefährdung kann eine Zwangseinweisung vorläufig erfolgen, dann muss in der Regel innerhalb von 24 Std (hier gibt es teilweise Unterschiede in den Ländern) das Prozedere nachgeholt werden, sonst muss der Patient wieder entlassen werden.
Durch welches Gesetz ist die Zwangseinweisung geregelt? Wie würde eine Zwangseinweisung aussehen, wenn der Patient unter Betreuung stünde?
Anmerkung
Durch das Unterbringungsgesetz/PsychKG/PsychKHG (Achtung Ländersache, deshalb auch z.T. unterschiedliche Namen). Zwangseinweisung werden nur bei Selbstgefährdung über das Betreuungsgesetz, sonst auch über das Unterbringungsgesetz.
Wenn ich ausreichend exploriert habe, der Patient sich von der Suizidalität distanziert und keine akute Gefahr besteht, schließe ich mit dem Patienten ein Non-Suizid-Bündnis, beziehe sein persönliches Umfeld ein und entwickle mit dem Patienten einen geeigneten Therapieplan mit einer geeigneten (wenn möglich hohen) Frequenz der Therapiestunden. In weiteren Stunden vergewissere ich mich immer wieder neu über etwaige Änderungen in der Suizidalität.
Anmerkung
Bei Absprachefähigkeit oder freiwilliger Einweisung in eine psychiatrische Klinik greift die Getzesgrundlage nach PsychK(H)G nicht.
Welche Phasen der Suizidalität gibt es? Wie bestimme ich die richtige Phase und wie verhalte ich mich jeweils?
Anmerkung
Erwägungsphase - Der Patient zieht Suizid als mögliche Handlungsalternative in Betracht, ist jedoch nicht ernsthaft überzeugt.
Ambivalenzphase - Der Patient nimmt Suizid als Lösung in die engere Wahl, sieht diesen als ernsthaften Ausweg und setzt ihn in Beziehung mit den anderen Möglichkeiten, die dem Patienten zur Verfügung stehen. In dieser Phase sind Hilfegesuche oder auch indirekt typisch.
Entschlussstadium - "Ruhe vor dem Sturm" Der Patient erscheint gefasst, ruhig geordnet. Er hat konkrete Vorbereitungen getroffen und sich für den Suizid entschieden. Achtung größte Gefahr!
Vorgehen und Erkennen:
Erwägungsphase - erkenne ich daran, dass die Suizidgedanken noch sehr unkonkret und selten sind, keine spezifischere Auseinandersetzung damit stattgefunden hat. Hier ist es wichtig, dass der Patient uns über Veränderungen seiner Einstellung berichtet und wir therapeutisch neue Auswege entwickeln.
Ambivalenzphase - erkenne ich daran, dass ein typisches Hin- und Hergerissensein vorliegt. Meist Sorgen darum wie die Hinterbliebenen wohl reagieren und der Patient schon selbst das Thema andeutet oder anspricht. Hier scheint ein Non-Suizid-Bündnis geeignet und engmaschigere Betreuung ist nötig.
Entschluss-Stadium - erkenne ich daran, dass konkrete Vorbereitungen getroffen sind. Der Patient gelöst scheint, obwohl Probleme weiterhin bestehen, der Entschluss steht fest. Einweisung ist nötig, entweder freiwillig oder Zwangseinweisung.
Wie baue ich die Therapie auf? (Da wurde auch mehrmals nachgehakt und auf Einzelheiten wert gelegt.)
Anmerkung
Positive Vision geben: Zustand ist veränderbar
Soziales Umfeld mit einbeziehen
Non-Suizid-Vertrag schließen
Notfallplan entwerfen für Krisen
Entlasten, beraten, begleiten und ein psychosoziales Netzwerk (Familie, Freunde, Bekannte) stricken.
Dem weniger im Umgang mit Suizidgefährdeten erfahrenen Therapeuten ist zu empfehlen, die Betroffenen so schnell wie möglich an eine Kriseninterventionseinrichtung zu übergeben.
Eine ambulante Krisenintervention ist möglich, erscheint mitunter für den Betroffenen auch als günstig, erfordert jedoch ein hohes Maß an Erfahrung im Umgang mit suizidgefährdeten Menschen.
Psychotherapeutisch muss zunächst versucht werden, die vorhandenen emotionalen Spannungen abzubauen. Weiter gilt es, das Selbstvertrauen wieder aufzubauen und auf die Suche nach möglichen Lösungen für vorhandene Probleme zu gehen. Dabei ist es unumgänglich, für die notwendigen Gespräche auch die notwendige Zeit einzuräumen.
Erläutern Sie einige Interventionen aus der kognitiven Verhaltenstherapie erläutern, auch am Beispiel:
Der Patient klagt, es sei schon früher alles so schwierig gewesen, in der Schule, dann keinen Abschluss,... da sei es doch klar, dass er sein Leben nicht in den Griff kriege.
Prüfling
Auch hier musste ich wieder genau mein Vorgehen beschreiben und begründen. Erläutern Sie dazu, wie Sie das Vorgehen dann dem Patienten erklären. Schließlich erwähnte ich noch, dass in so einem schweren Fall unbedingt auch parallel eine psychiatrische Behandlung mit Medikation angebracht ist.
Anmerkung
Beispiele:
Dysfunktionale Gedanken erkennen und mit Hilfe des sokratischen Dialogs mit dem Patienten zusammen identifizieren
ABC-Schema anwenden, also eigene Bewertungen (B), die zu den Konsequenzen (C) (Gefühle, Gedanken, Handlungen) führen reflektieren und hinterfragen. Neuee Bewertungen und funktionale Gedanken entwickeln.
Kennst Du bereits alle Feinheiten des Prüfungstrainers? Wie holst Du das Meiste für Dich aus diesem
Tool heraus? Was kannst Du tun, um noch effektiver und tiefgründiger zu lernen?
Was wünschst Du Dir von unserem Online-Prüfungstrainer? Fehlt Dir etwas? Schreib uns Deine Idee. Wir geben unser Bestes, um Deine Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen.
Möchtest Du mit Deinem Prüfungsprotokoll auch andere Prüflinge unterstützen? Dann reiche hier Dein Prüfungsprotokoll später ein. Bitte frage auch Deine Freunde und Bekannten.