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Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

3 Fragen, Training (mit Auswertung nach jeder Frage), zufällig geordnet

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Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
Oktober 2004 |  Id: 138

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Hinsichtlich des Betreuungsgesetzes (BtG) - in dem die Betreuung Volljähriger geregelt wird - gilt (gelten):

  1. Die Betreuung kann begrenzt sein auf nur einen Aufgabenkreis.
  2. Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass bei dem Betreuten ein Betreuer alle festgelegten Aufgabenkreise übernimmt.
  3. Beim Einwilligungsvorbehalt handelt es sich um ein Vetorecht in allen Angelegenheiten, das jedem Betreuten zusteht.
  4. Das Gesetz regelt neben der Betreuung psychisch Kranker auch die Betreuung körperlich Behinderter
  5. Beim Betreuungsgesetz handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung.

Anmerkung: Es gibt kein Betreuungsgesetz (BtG) mehr. Es gibt nur noch das Betreuungsrecht, das im BGB verankert ist. Dennoch wird (auch in der Fach-)Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §§ 1814 - 1881 BGB gemeint sind.


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