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Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

3 Fragen, Training (mit Auswertung nach jeder Frage), zufällig geordnet

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Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
März 2024 |  Id: 10688

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?

  1. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker haben eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht
  2. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen die Patientendokumentation auch in elektronischer Form durchführen
  3. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker müssen Arztbriefe in die Patientenakte aufnehmen
  4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker müssen die Patientenakte gemäß § 630f BGB für 10 Jahre nach Beendigung der Behandlung aufbewahren, es sei denn, dass andere Vorschriften gelten würden.
  5. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker müssen die Patientenakte gemäß § 630f BGB für 20 Jahre ab Beginn der Behandlung aufbewahren, es sei denn, dass andere Vorschriften gelten würden.

Wählen Sie eine richtige Aussagenkombination!


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