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Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

3 Fragen, Training (mit Auswertung nach jeder Frage), zufällig geordnet

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Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
März 2005 |  Id: 155

Wenn eine Betreuung beantragt wird,

  1. gilt der Grundsatz, dass Angehörige und Ehrenamtliche als Betreuer vorzuziehen sind.
  2. ist die Betreuung auf die Aufgabenkreise zu begrenzen, in denen der Betreute sich selbst nicht verwalten kann.
  3. handelt es sich beim Einwilligungsvorbehalt um ein Vetorecht in allen Angelegenheiten, das jedem Betreuten zusteht.
  4. kann dies vom zukünftig Betreuten selbst gemacht werden.
  5. muss die gerichtliche Entscheidung darüber alle 10 Jahre erneuert werden.

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