Für Deinen Lernerfolg - melde Dich zu unserem Newsletter an. Über 6000 Schüler sind bereits dabei. Ja, ich trage mich ein

Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

3 Fragen, Training (mit Auswertung nach jeder Frage), zufällig geordnet

Bitte nutze nicht den "Zurück" Knopf Deines Browsers. Dadurch wird die Auswertung dieser Fragenfolge verfälscht.

Am Ende der Fragenfolge siehst Du eine Übersicht aller Fragen und Deiner Antworten und kannst auch alle Anmerkungen anschauen.

Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
März 2024 |  Id: 10748

Welche der nachfolgenden Aussagen zum Datenschutz sind richtig?

  1. Bei der Erhebung von Daten muss die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker die Patientin/den Patienten darüber gemäß den Vorgaben des § 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren.
  2. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss die Patientin/den Patienten darüber aufklären, wie lange ihre/seine Daten gespeichert werden.
  3. Die Heilpraktiker/der Heilpraktiker muss die Patienten/den Patienten darüber aufklären, dass sie/er ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hat.
  4. Patientinnen/Patienten haben gegenüber Heilpraktikerinnen/Heilpraktikern Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
  5. Die Patientin/der Patient hat das Recht auf eine Datenkopie mit Erhalt einer Reproduktion der Daten in der bei dem Verantwortlichen in dem konkreten Verarbeitungszusammenhang vorliegenden Form, gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung mit Rücksicht auf die Rechte von Dritten.

Wie Du noch mehr vom Prüfungstrainer profitierst

Kennst Du bereits alle Feinheiten des Prüfungstrainers? Wie holst Du das Meiste für Dich aus diesem Tool heraus? Was kannst Du tun, um noch effektiver und tiefgründiger zu lernen?

Mehr erfahren

Dies ist der Bereich "Heilpraktiker ". Wechsle hier zum Bereich "Heilpraktiker für Psychotherapie ".