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Fragen aus Kategorie "Gesetzeskunde"

3 Fragen, Training (mit Auswertung nach jeder Frage), zufällig geordnet

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Aussagenkombination
Frage 1/3 |  Gesetzeskunde
März 2025 |  Id: 12633

Welche der nachfolgenden Aussagen treffen zu?

  1. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen Patientinnen/Patienten jeden Alters behandeln.
  2. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker können in der Regel nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden.
  3. Für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker existiert keine rechtliche bindende Gebührenordnung ähnlich der Gebührenordnung der Arztinnen/Ärzte (=GOÄ)
  4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sind nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes Pflichtmitglied im Bund deutscher Heilpraktiker (=BDH)
  5. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.

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