Wie ist Ihr therapeutischer Werdegang? Warum machen Sie die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie?
Anmerkung
Erwähnen Sie in jedem Fall Ihre therapeutische Richtung/Ausbildung und therapeutische Erfahrung (Praktika, Berufserfahrung) im Umgang mit psychisch Kranken und dass Sie eine Praxis eröffnen wollen.
In erster Linie sind die Aspekte aus Ihrem Lebenslauf zu erwähnen, die FÜR Sie als Therapeut/in sprechen.
Selbsterfahrung ist gut, Ihre Leidensgeschichte kann aber den Eindruck erwecken, dass Sie nicht die nötige psychische Stabilität für die Tätigkeit als Heilpraktiker/in für Psychotherapie mitbringen.
Was sind Ihre bisherigen praktischen Erfahrungen als Therapeutin? Mit welchen Krankheitsbildern haben Sie bisher gearbeitet?
Anmerkung
Auf solche Fragen ist es gut eine Antwort zu haben. Es ist empfohlen, dass Sie zumindest ein Praktikum absolvieren, wenn Sie bisher sonst nicht mit psychisch Kranken zu tun hatten. Achtung, da Sie bisher therapeutisch noch nicht tätig sein dürfen, passen Sie mit der Antwort gut auf. Erwähnen Sie im zweifelsfall konkret, dass Sie bisher nur beratend oder unter Supervision tätig waren.
Grundsätzlich darf ich keine Psychose behandeln. Das bedeutet, dass ich keine Krankheiten aus dem Bereich F2 Schizophrenien, wahnhafte Störungen, behandeln darf. Ebenso darf ich Krankheiten aus dem Bereich F3 (Manien, Depressionen) nicht behandeln. Ebenfalls nicht behandeln darf ich die Bereiche F0 und F1, da all diese Patienten ärztliche Hilfe sowie die Gabe von Medikamenten brauchen. Ich darf in all diesen Bereichen - nach Entbindung der Schweigepflicht und Absprache mit den behandelnden Ärzten - höchstens supportiv arbeiten.
Darüber hinaus darf ich nicht im Bereich der F9,8,7 arbeiten, da ich dazu eine Kinder- und Jugendtherapiezusatzausbildung benötige. Bei den Persönlichkeitsstörungen darf ich die Borderline-Störung nicht behandeln, da hier die Dialektisch-Behaviorale Therapie als Therapie der Wahl gilt und ich als Heilpraktiker psych die Pflicht habe, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zu empfehlen. Das selbe gilt für die Essstörungen, die am besten mit Verhaltenstherapie zu behandeln sind. Das gilt auch für alle Bereiche von F1, die von Suchttherapeuten behandelt werden sollten.
Kurzum: Ich darf nur behandeln, was ein Heilpraktiker psych behandeln darf, also neurotisch begründbare Krankheiten, die in den Bereichen F4, F6 und Teile von F5 (sexuelle Funktionsstörungen) angesiedelt sind. Ich muss aber wissen, ob meine Therapie für diese Krankheiten besser geeignet ist, als eine andere Therapie und ich muss mir sicher sein, dass ich diese Krankheit wirklich behandeln kann.
(Diese Antwort wurde von I.Langschwert erstellt und von dem Dozententeam als Musterantwort ausgewählt.)
Die Kommentare sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
15.01.2019 14:50
| I.
Grundsätzlich darf ich keine Psychose behandeln. Das bedeutet, dass ich keine Krankheiten aus dem Bereich F2 Schizophrenien, wahnhafte Störungen, behandeln darf. Ebenso darf ich Krankheiten aus dem Bereich F3 (Manien, Depressionen) nicht behandeln. Ebenfalls nicht behandeln darf ich die Bereiche F0 und F1, da all diese Patienten ärztliche Hilfe sowie die Gabe von Medikamenten brauchen. Ich darf in all diesen Bereichen - nach Entbindung der Schweigepflicht und Absprache mit den behandelnden Ärzten - höchstens supportiv arbeiten.
Darüber hinaus darf ich nicht im Bereich der F9,8,7 arbeiten, da ich dazu eine Kinder- und Jugendtherapiezusatzausbildung benötige.
Bei den Persönlichkeitsstörungen darf ich die Borderline-Störung nicht behandeln, da hier die Dialektisch-Behaviorale Therapie als Therapie der Wahl gilt und ich als Heilpraktiker psych die Pflicht habe, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zu empfehlen. Das selbe gilt für die Essstörungen, die am besten mit Verhaltenstherapie zu behandeln sind. Das gilt auch für alle Bereiche von F1, die von Suchttherapeuten behandelt werden sollten.
Kurzum: Ich darf nur behandeln, was ein Heilpraktiker psych behandeln darf, also neurotisch begründbare Krankheiten, die in den Bereichen F4, F6 und Teile von F5 (sexuelle Funktionsstörungen) angesiedelt sind. Ich muss aber wissen, ob meine Therapie für diese Krankheiten besser geeignet ist, als eine andere Therapie und ich muss mir sicher sein, dass ich diese Krankheit wirklich behandeln kann.
)
12.04.2019 11:01
| Heike
Eigentlich darf ich alle behandlen im Bereich F1 , F2, F3 mit psychotischen Symptomen und F8 und F9 eben unterstützend mit entsprechender Ausbildung.................Soziotherapie, Aufklärung u.s.w...........Organisch darf ich nicht behandeln....................
)
Prüfer
Wie sind Depressionen in der ICD-10 klassifiziert? Was sind mögliche Therapien?
Anmerkung
Depressionen zählen zu den affektiven Störungen in der F3.
Einteilung in
leichte Depression: 2 Haupt- und 2 Nebensympome
mittelschwere Depression: min. 2 Hauptsymptome, Neben- und Hauptsymptome zusammen min. 6
schwere Depression: 3H, Neben- und Hauptsymptome zusammen min. 8
innerhalb von mind. 2 Wochen
Hauptsymptome:
Depressive Verstimmung
Interessen und Freudlosigkeit
Antriebsstörung bzw. erhöhte Ermüdbarkeit
Nebensymptome:
geringer Selbstwert
Perspektivlosigkeit
Suizidgedanken
Schuldgefühle
Appetitlosigkeit
Schlafstörungen
Konzentrationsstörungen
Somatischer Syndrom: (wird bei leichten und mittelgradigen Depressionen zusätzlich kodiert, wenn min. vier der folgenden Symptome vorliegen)
Interessensverlust oder Freudverlust
Früherwachen
Morgentief
Störung der Libido
Gefühl der Gefühllosigkeit (mangelnde Fähigkeit auf Ereignisse emotional zu reagieren)
psychomotorische Hemmung oder Agitiertheit
deutlicher Appetitverlust
Gewichtsverlust (min. 5% des Körpergewichts)
Psychotische Depression, wird bei schweren Depressionen zusätzlich kodiert, wenn zusätzlich
Wahn
Halluzinationen oder
Stupor
auftreten, die nicht typisch schizophren sind.
Therapie:
medikamentös mit Antidepressiva, Phasenprophylaktika und/oder Sedativa
somatisch mit Schlafentzugstherapie, Lichttherapie und Elektrokrampftherapie
psychotherapeutisch mit Verhaltenstherapie, kognitiver Verhaltenstherapie und weiteren supportiven Verfahren
zum Teil stationär (z.B. bei starker Suizidalität oder schweren Depressionen)
Die Kommentare sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
05.01.2019 12:29
| Marjon Maria
Sie sind klassifiziert mit:
F32 depressive Störungen
F33 rezidivierende depressive Störungen
F34 anhaltenden depressive Störungen
F38 andere affektivive Störungen
)
17.02.2019 09:57
| Brigitte
Therapien:
kognitive Verhaltenstherapie nach Ellis ( ABC- Theorie ),
Beck (die kognitive Triade) und Meichenbaum (mussturbatorische Forderungen an sich)
Gesprächstherapie nach Rogers
Psychoedukation
)
Prüfer
Wie fragen Sie nach Suizidgedanken?
Anmerkung
Patienten mit einer akuten psychotischen Episode benötigen Psychopharmaka, in diesem Fall Neuroleptika. Dieses darf ein Arzt/Psychiater verschreiben/verabreichen. Aufgrund von Eigen-und Fremdgefährung sollte der Patient in eine Klinik kommen, idealerweise kann ich ihn von einer freiwilligen Einweisung überzeugen. Falls nicht, dann Prozedere der zwangsweisen Einweisung nach dem Unterbringungsgesetz.
Gibt es Zukunftspläne? Haben sie schon mal mit dem Gedanken gespielt sich das Leben zu nehmen?
Ich frage konkret: "Haben Sie den Gedanken sich das Leben zu nehmen?"
Hatten sie schon einmal den Gedanken, sich das Leben zu nehmen? Wenn ja, berichten Sie bitte, wie diese Gedanken ausgesehen haben. Gab es bereits Vorstellungen, wie diese Handlung aussehen könnte?
Haben oder hatten Sie konkrete Absichten, sich das Leben zu nehmen? Wenn ja, wie oft? Warum wollen Sie sich das Leben nehmen Wie und wann äußert sich das konkret, beschreiben Sie Ihr Gefühl dabei. Wie ist Ihre Absicht im jetzigen Moment? Warum denken Sie, dass Selbsttötung ein "Ausweg" sei? Gibt es ein Beispiel in Ihrem Umfeld an Suizid? Hatten Sie bereits einen Versuch unternommen? Welche Methode würden Sie wählen? Können Sie sich in den Menschen hineinversetzen, der Sie tot auffindet?
(Die Antwort wurde von den Schülerantworten zusammengestellt und als Erklärung ausgewählt)
PsychKG/sofortige Unterbringung: Schildern Sie den konkreten Ablauf in Köln!
Anmerkung
(1) 1 Ist bei Gefahr im Verzug eine sofortige Unterbringung notwendig, kann die örtliche Ordnungsbehörde die sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen, wenn ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorliegt, der nicht älter als vom Vortage ist.
2 Zeugnisse nach Satz 1 sind grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten auszustellen, die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sind.
3 Sie haben die Betroffenen persönlich zu untersuchen und die Notwendigkeit einer sofortigen Unterbringung schriftlich zu begründen. 4 Will die örtliche Ordnungsbehörde in der Beurteilung der Voraussetzungen für eine sofortige Unterbringung von einem vorgelegten ärztlichen Zeugnis abweichen, hat sie den Sozialpsychiatrischen Dienst der unteren Gesundheitsbehörde zu beteiligen.
(2) 1 Nimmt die örtliche Ordnungsbehörde eine sofortige Unterbringung vor, ist sie verpflichtet, unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung zu stellen.
2 In diesem Antrag ist darzulegen, warum andere Hilfsmaßnahmen nicht ausreichten und eine gerichtliche Entscheidung nicht möglich war. 3 Ist die Unterbringung und deren sofortige Wirksamkeit nicht bis zum Ablauf des auf den Beginn der sofortigen Unterbringung folgenden Tages durch das Gericht angeordnet, so sind die Betroffenen von der ärztlichen Leitung des Krankenhauses, bei selbstständigen Abteilungen von der fachlich unabhängigen ärztlichen Leitung der Abteilung (ärztliche Leitung), zu entlassen.
Halluzination = Wahrnehmung ohne Sinnesreiz
Akustisch = alles was ich höre z.B. Stimmen (dialogisch, kommentierend, imperativ, beschimpfend,...), Geräusche (Akoasmen)
Erklären Sie die Abgrenzung des Heilpraktikers für Psychotherapie zum Heilpraktiker.
Anmerkung
Der Heilpraktiker darf körperliche Erkrankungen behandeln, der HPP nicht.
Der Heilpraktiker darf bestimmte Medikamente verabreichen/verschreiben, der HPP nicht.
Beide dürfen auch psychotherapeutisch aktiv werden.
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