Personalausweis, weitere Unterlagen? Tonbandaufzeichnung.
Hauptsächlich stellte die Ärztin die Fragen, begonnen mit:
Bitte stellen Sie sich doch kurz vor und erzählen Sie uns, warum Sie hier sind, was Sie zukünftig
machen möchten und was Sie derzeit machen.
Prüfling
Möchte zukünftig Heilkunde ausüben...derzeit nebenberuflich eigene Praxis Psychologische Beratung und Ayurveda... ab Januar 2018 hauptberuflich selbstständig...
Anmerkung
Es ist wichtig, dass ihr auf die unterschiedliche Art zu Fragen vorbereitet seid. Also auch z.b. das der Prüfer keine Rückmeldung gibt und ihr einfach systematisch eure Themen durchgeht.
Hier habe ich ein wenig ausführlicher erzählt...bis die Ärztin mich unterbrach (freundlich!)
Anmerkung
Seid unbedingt vorbereitet euer eigenes Psychotherapieverfahren oder Therapieverfahren zu erklären. Das wäre ja wirklich schade wenn sogar bei eurem Heimspiel ihr nicht die Antwort wisst.
Zurück zur Psychologischen Beratung, bitte erklären Sie den Unterschied Psychologische Beratung und Psychotherapie.
Prüfling
Hier hatte ich mich natürlich gut vorbereitet und habe detailliert Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Abgrenzungen erklärt. Gegen Ende habe ich dann auch den Übergang hergeleitet, was ich zukünftig behandeln möchte und warum – Anpassungsstörungen – (häufig entwickeln die Klienten halt aus ihrer Situation heraus eine Anpassungsstörung und ich musste sie bisher abgeben, für beide Seiten nicht „schön“), Amtsarzt nickte hier auffallend beipflichtend zu.
Anmerkung
Das wesentlichste Merkmal ist, dass die Psychotherapie Krankheiten heilt oder lindert. Die Beratung befasst sich mit 'gesunden Menschen'. Die Beratung geht somit nicht tiefer.
Bitte sagen Sie uns doch etwas zur Anpassungsstörung:
Prüfling
komplette Diagnostik, Ursachen, Komorbiditäten, Symptome etc. verschiedene Formen (Anpassungsstörung mit depressiver kürzerer (längerer) Reaktion, mit Angst, gemischt etc...)
Anmerkung
Latenz: bis zu vier Wochen
Dauer: bis zu sechs Monaten, bei depressiven Anpassungsstörungen 2 Jahre
Auslöser: Lebensereignisse wie Tod von Angehörigen, Scheidung, Berentung, drohende Gefängnisstrafe, Hochzeit, Kündigung, ...
Symptome: Ängste, Depressionen, Störungen im Sozialverhalten
Okay, danke, und was ist dann die PTBS, insbesondere wo ist der Unterschied?
Prüfling
Posttraumatische Belastungsstörung (ihr war vor allem der Auslöser wichtig), also hier auch die Ursachen Symptome etc...
Anschließend wollte ich von mir aus noch akute Belastungsstörung (Ursachen, Symptome etc.) und depressive Episode „vorstellen“ (wieder Ursache, Symptome, Komorbiditäten etc.), auf diese Themen hatte ich mich besonders intensiv vorbereitet (da von den Symptomen her nahe an der Anpassungsstörung) und dachte mir, dann bringe ich es ein, kam aber kaum dazu, nächste Frage folgte
Anmerkung
Der Unterschied ist insbesondere im zeitlichen Verlauf, (Anpassungsstörung innerhalb von 4 Wochen, PTBS innerhalb von einem halben Jahr) aber auch in der Symptomatik, (Anpassungsstörung: Angst, Depression, soziale Störung; PTBS: Flashbacks, Vermeidung, Schreckhaftigkeit) und im Auslöser (Anpassungsstörung: Lebensereignisse wie Tod Angehöriger, Scheidung, Rente,...; PTBS Traumata wie Naturkatastrophen, Verbrechen, Gewalt,...)
Mit Gesprächstherapie nach Rogers, habe auf meine Ausbildung (Paracelsus) hingewiesen und die Gesprächstherapie erläutert (Ablauf, Wirkungsweise, wichtige Variablen etc.)
Anmerkung
Das solltet ihr Wissen und ihr solltet euch auf jeden Fall auskennen mit Indikationen und Kontraindikationen eurer Therapie.
Danke. (während ich Rogers erklärte schaute die Ärztin meine Unterlagen durch [vll. nach dem Ausbildungsnachweis zu schauen?] und ging dann auf einzelne Nachweise, Ausbildungen und Zertifikate ein):
Ich sehe, Sie haben hier ein Seminar zur Arbeit mit dem „inneren Kind“ gemacht. Bitte erklären Sie diese „Arbeit“
Prüfling
Das hatte ich nicht erwarten und war auch nicht wirklich darauf vorbereitet. Ich habe dann einfach wiedergegeben, was wir auf diesem Lehrgang gemacht haben und dass ich die Arbeit mit dem inneren Kind nicht anbieten werde, da mir die Gefahr einer Re-Traumatisierung zu hoch ist und dass das meiner Meinung nach in erfahrene Hände von Trauma-Therapeuten gehört (wieder sehr deutliches beipflichtendes Nicken vom Amtsarzt)
Anmerkung
Hier wieder ein gutes Beispiel dafür dass ihr eure eigenen Themen wirklich im Griff haben solltet. Auch die werden gefragt. Es ist ja auch ein Heilpraktiker Beisitzer dabei. Es geht nicht immer nur um die Psychiatrie, sondern auch um eure Arbeit wie ihr vorgehen werdet.
Okay, danke. Sie erwähnten Delir: bitte erläutern Sie uns das genauer
Prüfling
Delir: Trias...und so nen bisschen drum rum erklärt (lebensbedrohlich, Dauer etc.)
Anmerkung
Das Delir ist immer eine Notfallsituation und muss meist auf der Intensivstation im Krankenhaus behandelt werden. Die Symptome sind: Störungen der Wahrnehmung, Orientierung, des Bewusstseins und Gedächtnisses, Denkstörungen, starker Bewegungsdrang (nesteln mit den Händen), übermäßige Heiterkeit und/oder Angst, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Erregungszustände, Halluzinationen, Fieber, erhöhter Blutdruck, schneller Puls, starkes Schwitzen, Zittern (Tremor), manchmal schnelles, tiefes Atmen.
Oft dauern die Symptome nur Stunden oder Tage, bis sie wieder zurückgehen und schließlich verschwinden. Ohne Behandlung kann das Delirium allerdings schwerwiegende Komplikationen für das Herz-Kreislaufsystem und die Atmung nach sich ziehen, die bis hin zum Tod führen können.
Bitte erzählen Sie, was zu tun ist...Ablauf in der Praxis...was in der Klinik
Prüfling
Rettungswagen bis dahin stabilisieren etc., in der Klinik entscheidet der Arzt, welches Medikament (mir fiel beim besten Willen keines ein)
Anmerkung
In der Praxis rufen Sie auf jeden Fall den Notarzt, weil dies ein Notfall ist in dem Lebensgefahr besteht. In der Klinik wird der Patient intensivmedizinisch betreut und seine Vitalfunktionen überwacht, sowie medikamentös behandelt. Meist wird Distraneurin bzw. Clozapin verwendet
Vitalfunktionen überwacht, Wasser-, Elektrolythaushalt, Vitamine etc., vor allem Grunderkrankung behandelt, da Delir ja viele Auslöser haben kann.
Anmerkung
Es wird vor allem nachgefragt, wenn man einen wesentlichen Punkt vergessen hat. Wenn so eine Nachfrage eines Prüfers kommt, dann muss man reflektieren , ob man
alle lebensbedrohlichen Aspekte erwähnt haben (SOS - Suizidalität, Organische Ursachen/Gefahren, Substanzen als Ursache/Gefahr)
alle wichtigen Kriterien nach ICD-10 erwähnt haben
wichtige differentialdiagnostische Aspekte außer Acht gelassen haben
etwas Falsches gesagt haben
Hier ging es wahrscheinlich um die intensivmedizinische Überwachung, sowie die Behandlung der Grunderkrankung.
Bitte erklären Sie die Vorgehensweise bei Suizidalität.
Prüfling
Notfall...freiwillige Unterbringung (genauer Ablauf, wie in die Klinik, nahestehende Person hinzuziehen [Achtung Schweigepflicht], Taxi? selber fahren? etc.; Ablauf, wenn Zwangseinweisung.
Ganze rechtliche Prozedere... (hier schaltete sich auch mal der Amtsarzt ein)
Anmerkung
Abklären von weiteren Risikofaktoren, klären in welcher Phase nach Pöldinger und welche Symptome nach Ringel vorhanden sind.
Was machen Sie denn, wenn Sie unsicher sind? Es gibt da ja was, so – er machte Ausführungen mit denen er mich in Richtung Ringel und Pöldinger lenken wollte, ohne zu viele Tipps zu geben – war total sympathisch, wusste natürlich, was er meinte, wollte ihn aber auch nicht unterbrechen.
Prüfling
ich erklärte Ringel und Pöldinger und dass das für mich natürliche eine gute Hilfe sei, schließlich kommt das nicht jeden Tag vor und die beiden Modelle geben mir die Möglichkeit, wenn ich selber aufgeregt bin, methodisch vorzugehen.
Anmerkung
Suizidales Syndrom nach Ringel: Einengung, Aggressionsumkehr, Suizidfantasien
Suizidale Phasen nach Pöldinger: 1. Erwägungsphase, 2. Ambivalenzphase, 3. Entscheidungsphase (Ruhe vor dem Sturm)
Okay, aber in der Entschlussphase, worauf müssen Sie noch achten?
Prüfling
alles aufgezählt: „Ruhe vor Sturm", Trennen von wertgeschätzten Dingen, „Verabschieden“ von Freunden etc., Testament...
Anmerkung
Außerdem wirkt der Patient gelöster und erleichtert, was leicht mit einer Besserung der Symptomatik verwechselt werden kann. Die Gefahr in dieser Phase ist wahnsinnig hoch!
Bitte führen Sie auf, welche Pflichten ein Heilpraktiker hat:
Prüfling
Okay, alle aufgezählt, die mir eingefallen sind.
Sorgfaltspflicht, Schweigepflicht und Aufklärungspflicht waren ihnen besonders wichtig, vor allem Aufklärungspflicht (was beinhält das alles)
Anmerkung
Aufklärung über Krankheit, Therapieform und deren Wirkung bzw. Nebenwirkung, Kosten als Selbtszahler bei mir und Hinweis auf kostenfreie Therapie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung.
weitere Pflichten:
Dokumentationspflicht (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre), Hygiene, Fortbildungspflicht, Haftpflicht, seit 24. Mai 2018 verstärkt auf Datenschutz achten. Absolute Schweigepflicht (aufgehoben im Strafverfahren) sollte selbstverständlich sein. Schutz des Klienten vor Gefahren (Suizid, organische Ursachen, Substanzen als Ursachen, sowie Psychosen ausschließen, Fremdgefährdung, Fehlbehandlung)
Das stimmt, es gibt aber noch eine Ausnahme über den Tod hinaus, können Sie sich vorstellen, wann?
Prüfling
Konnte ich mir nicht, bin in Gedanken alles durchgegangen, das einzige, was mir einfiel war wegen strafrechtlichen Belangen, was ich aber sofort wieder ausschloss, tot ist tot, da kann wohl niemand mehr irgendwie belangt werden... ich hing...
Anmerkung
Hier wird nach dem Erbrecht gefragt. Wichtig in so einer Situation in der Prüfung ist vor allem, dass Du ruhig bleibst. Du fällst nicht durch, nur weil Dir eine Sache nicht einfällt. Die meisten fallen eher durch, weil sie nach einer falschen Antwort in Stress kommen und ihnen die einfachen Dinge nicht mehr einfallen.
Ich darf keine Rezepte ausstellen, lediglich die Ausgabe von „Erinnerungszetteln“ ist erlaubt (Arzneimittelgesetz).
Ich darf keine Arznei- und Betäubungsmittel mischen, ausgeben oder verkaufen.
Eine Zusammenarbeit mit Ärzten in denselben Praxisräumen ist mir nicht gestattet. Untersagt wird dies durch die Berufsordnung für Ärzte (BO Ärzte) sowie Behandlung/Leistung nach RVO (Rehabilitationsmaßnahmen).
Kassenärztliche Abrechnung bzw. Ausstellen von Totenscheinen ist mir ebenfalls untersagt.
Ich darf die Heilkunde nicht im Umherziehen ausüben, d. h. ohne Niederlassung.
6.. Ich darf keine Heilversprechen geben und keine Fernbehandlungen durchführen (Heilmittelwerbegesetz).
Ich darf keine Behandlung bei Verdacht auf strafbare Handlungen durchführen.
Es besteht ein Werbe- und Titelverbot, und ich darf keine Behandlungen durchführen, die mein Können und Wissen überschreiten.
Ich darf keine Zahnheilkunde anbieten (Heilpraktikergesetz und Zahnheilkundegesetz)
Ich darf nicht im Wochenbett tätig werden (Hebammengesetz)
Bitte erläutern Sie den Unterschied Psychiater zu Heilpraktiker (Psychotherapie).
Prüfling
Ausbildungsverlauf, Aufgabengebiete etc. aufgeführt und eben auch, dass der Psychiater im Gegensatz zu „uns“ alles diagnostizieren, lindern und heilen darf, inkl. Medikamente
Anmerkung
Der Psychiater hat Medizin studiert, darf Medikamente verschreiben, gerichtliche Gutachten erstellen, auch schwerwiegende Krankheiten behandeln und diagnostizieren,...
Es gibt doch keine Verbote für den HP Psychotherapie, warum behandeln Sie dann nicht alles?
Prüfling
Das stimmt, lt. Heilpraktikergesetz, gibt es kein Verbot, allerdings gebietet mir die Sorgfaltspflicht, dass ich nur das diagnostiziere, lindere und heile, bei dem ich kompetent bin und meine Therapieform auch angezeigt ist, insbesondere alle folgenden Bereiche: Suizidalität, organische Erkrankungen, Substanzen und psychotische Erkrankungen (S-O-S-P) und natürlich Medikamente
Anmerkung
Es gibt andere Gesetze, die uns in der Behandlung einschränken:
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